Schulordnung

Das Zusammenleben und Arbeiten in einer Schule bedarf gewisser Regelungen, die für alle verbindlich sind. Von allen Beteiligten wird erwartet, dass sie ein aktives Interesse am Schulleben zeigen, sich informieren, wenn nötig helfen und sich so verhalten, dass ein erfolgreiches Lehren und Lernen möglich sein. Zur Gestaltung eines vertrauensvollen Verhältnisses gehört, dass von allen Seiten ein anständiger Umgangston und Höflichkeit gewahrt wird.

Es gilt folgende Schulordnung:

 

1. Verantwortung

Alle, die am Schulleben beteiligt sind, sorgen für Ordnung an ihrem Platz. Besondere Verantwortung tragen Ordner/innen, Klassensprecher/innen, Lehrer/innen, Hausmeister/innen und Verwaltung in ihren Bereichen. Im Interesse eines geregelten Schulbetriebes sind Hausmeister/innen, Verwaltung in Sekretariat und Bibliothek sowie Lehrer/innen aller Schulen am BZW berechtigt und verpflichtet, die Schulordnung gegenüber allen Schülern/innen im Schulgebäude und auf den gemeinsamen Pausenhöfen zu vertreten und erforderlichenfalls Weisungen zu erteilen.

 

2. Unterrichtsbeginn

15 Minuten vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde wird das Schulgebäude geöffnet. Beginnt der Unterricht später, darf das Schulgebäude frühestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden. Vor diesen Zeiten steht Schüler/innen der Aufenthaltsraum zur Verfügung.

Alle Schüler/innen haben die Pflicht, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Wer zu spät kommt, wird im Tagebuch vermerkt. Für jedes Zuspätkommen kann verlangt werden, dass am nächsten Unterrichtstag eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorgelegt wird.

 

3. Raumwechsel

Die Schüler/innen verlassen den benutzten Raum mit ihren Sachen und bringen sie zu dem Zimmer, in dem in der folgenden Stunde unterrichtet wird.

Unterrichtsmaterial, das in einem Schließfach aufbewahrt wird, wird vor Beginn der Unterrichts- stunde, in der es benötigt wird, geholt. Wird zu Beginn einer großen Pause zu einem anderen Raum gewechselt, legen die Schüler/innen ihre Schultaschen an einer geeigneten Stelle im Erdgeschoss ab. Dort kann die Aufsicht über die Schultaschen von zwei von der SMV bestimmten Schülern/Schülerinnen übernommen werden. In abgelegenen Fluren können, falls erforderlich, die Ordner bei den Schultaschen bleiben.

 

4. Große Pausen

In den großen Pausen verlassen die Schüler/innen das Schulgebäude und begeben sich so schnell wie möglich unaufgefordert auf den Schulhof. Der Pausenbereich ist durch eine gelbe Linie abgegrenzt. Am Ende jeder Pause ist unverzüglich der Unterrichtsraum aufzusuchen.

 

5. Verlassen des Schulgeländes

Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Klasse 9 dürfen den abgegrenzten Pausenbereich vor Unterrichtsschluss nur mit ausdrücklicher Erlaubnis eines Lehrers oder einer Lehrerin ver- lassen. Das unerlaubte Verlassen des Pausenbereichs vor Unterrichtsschluss erfolgt auf eigene Gefahr; hierbei entfällt jeder gesetzliche Versicherungsschutz.

 

6. Fahrzeuge

Zweiradfahrzeuge werden bei den Fahrradständern auf dem Parkplatz abgestellt und müssen abgeschlossen werden. Sie dürfen außerhalb der vorgeschriebenen Zufahrtswege auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.

Unbefugtes Hantieren an fremden Fahrzeugen ist strafbar. Für Fahrräder besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn diese an den vorgeschriebenen Plätzen abgestellt sind und zusätzlich die Fahrradversicherung abgeschlossen wurde.

 

7. Gesundheit

Genuss, Handel und Mitführen von Rauschmitteln aller Art (Alkohol, Rauschgift u. a.) ist strengstens untersagt. Auf dem Schulgelände ist das Rauchen nicht erlaubt.

Um ihren Durst zu löschen und um einen Beitrag zur eigenen Gesundheit zu leisten, können unsere Schülerinnen und Schüler während des Schultages (Mineral-) Wasser, Saftschorle, Tees und Milch zu sich nehmen.

Um gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen, ist für die Schülerinnen und Schüler das Mitführen und Trinken folgender Getränke während ihres Schultages verboten: aufputschende Getränke, die z. B. Koffein, Taurin und in hohem Maße Zucker usw. enthalten. Diese Stoffe sind z. B. den sogenannten Energy- und Softdrinks zugesetzt.

Bei Zuwiderhandlungen werden die entsprechenden Getränkebehälter entleert und anschließend den Besitzern zurückgegeben. Außerdem dürfen solche Getränke den Schülerinnen und Schülern auf dem Schulgelände nicht angeboten werden.

 

8. Stundenplanänderungen, unterrichtsfreie Stunden, Mittagspause

Die Schüler/innen, insbesondere die Klassensprecher/innen, informieren sich täglich über den Monitoren und/oder die UNTIS-App über Stundenplanänderungen. Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrerin oder kein Lehrer in der Klasse, melden die Klassensprecher/ innen dies auf dem Rektorat.

 

9. Sauberkeit und Ordnung

Aufgabe aller am Schulleben Beteiligten ist es, auf Sauberkeit und Ordnung auf dem Schulgelände und im Gebäude (auch in den Toiletten) zu achten. Deshalb ist u. a. Kaugummikauen zu unterlassen. Abfälle aller Art dürfen nicht ins Schulhaus mitgenommen werden.

Ganz besonders ist darauf zu achten, dass beim Verlassen des Klassenzimmers

a) kein Papier und andere Abfälle herumliegen dürfen,

b) die Fächer unter der Tischplatte freizuhalten sind,

c) die Wandtafeln sauber abgewischt sein müssen,

d) nach der jeweils gültigen Regelung aufgestuhlt werden muss.

Fremdes Eigentum, insbesondere das Schulinventar, ist sorgfältig zu behandeln. Für Kleidung steht die Garderobenanlage zur Verfügung. Dort ist die Garderobe mit Ausnahme des Tascheninhalts versichert, sofern die freiwillige Garderobenversicherung abgeschlossen wurde.

 

10. Sicherheit – Verhalten

Ein Verhalten, bei dem die Gefahr der Verletzung oder Belästigung anderer sowie der Sach- Beschädigung besteht (z. B. Werfen, Raufen, Sitzen auf dem Geländer, Schneeballwerfen und „Schleifen” im Winter usw.), ist nicht erlaubt.

 

11. Meldung und Haftung bei Beschädigungen und Verlusten

Bei Beschädigungen im Schulhaus und auf dem Schulgelände muss der Schaden gemeldet und von denen ersetzt werden, die ihn verursacht haben.

 

12. Mobiltelefone und sonstige elektronische Unterhaltungsgeräte

Mobiltelefone und sonstige elektronische Unterhaltungsgeräte müssen während der Zeit von 7.30 bis 17.30 Uhr auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein.

Mitgebrachte elektronische Unterhaltungsgeräte dürfen weder benutzt noch offen gezeigt wer-

den. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen und auf Verlangen am Ende des stundenplan-

mäßigen Unterrichts wieder zurückgegeben. Wenn ein Gerät eingezogen wird, muss es im Bei-

sein der Lehrperson ausgeschaltet werden. Vor einer Prüfung bzw. Klassenarbeit müssen die ausgeschalteten elektronischen Unterhaltungsgeräte unaufgefordert abgegeben werden.

 

13. Ausnahmeregelungen

In besonderen Fällen können die zuständigen Rektorate in gegenseitigem Einvernehmen Ausnahmeregelungen treffen.

 

14. Schlussbestimmung

Weitere Ordnungen (z. B. für Fachräume, Schließfächer usw.) sind Bestandteil dieser Schulordnung.

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